Mieterservice

Wir helfen Ihnen gerne bei allen Anliegen rund um das Thema Wohnen und Mieten.

Kundenorientierung als Prinzip

Die SHAG ist ein bekennend kundenorientiertes Unternehmen. Als solches steht für uns auch Ihre Zufriedenheit als Mieter mit uns als Vermieter im Mittelpunkt.

Beratungs- und Betreuungsangebot für unsere Mieter

Mit unserem aktiven und flexiblen Mieterservice gewährleisten wir, dass Sie sich in Ihrer Wohnung von Anfang an zuhause fühlen – und das schon vor dem eigentlichen Einzug.

Unsere servicestarken Mitarbeiter aus dem kaufmännischen und technischen Bereich sind bei Fragen oder Problemen telefonisch und per Email jederzeit erreichbar sowie schnell vor Ort.

FAQ – Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Ist eine Untervermietung einzelner Wohnräume gestattet?

Eine Untervermietung ist möglich, falls im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Der Vermieter muss der Untervermietung im Vorfeld jedoch zustimmen. Bitte teilen Sie uns schriftlich mit, an welche Person sie untervermieten möchten. Nach Prüfung erhalten Sie von uns eine schriftliche Zu-/ oder Absage.

Muss ich selbst Strom und Gas anmelden, wenn eine neue Wohnung bezogen wird?

Nicht alle Energiekosten sind in der Miete enthalten. In den meisten Fällen ist es die Aufgabe des Mieters, sich bei einem Versorgungsunternehmen seiner Wahl anzumelden. Bei vorhandener Gaszentralheizung, Therme etc. ist zusätzlich eine Anmeldung beim Gasversorger erforderlich. Sie benötigen hierzu die aktuellen Zählerstände und die Zählernummer.

Wie verhalte ich mich bei Fehlalarm meines Rauchmelders?

Unsere zertifizierten Rauchmelder (DIN 14676) verfügen über einen Ausschaltknopf. Drücken Sie diesen Knopf 3 Sekunden lang und das Signal verstummt. Informieren Sie nun umgehend Ihren Kundenbetreuer, damit das Gerät bzw. die Batterien schnellstmöglich ausgetaucht werden können.

Ist die Haltung von Haustieren in meiner Wohnung gestattet?

Die Haltung von Kleintieren (z.B. Hamster oder Meerschweinchen) ist ohne Genehmigung des Vermieters Kleintiere (wie z.B. Meerschweinchen, Kanarienvögel, Hamster) dürfen ohne Erlaubnis des Vermieters in der Wohnung gehalten werden. Für alle weiteren Tierarten (Katzen, Hunde etc.) benötigen Sie eine Genehmigung Ihres Vermieters. Hierzu wenden Sie sich bitte zur Klärung an Ihren Kundenbetreuer.

Mieterbetreuung – Ihre Ansprechpartner

Martina Hobzova

Martina Hobzova
Immobilienfachwirtin IHK

Telefon +49 711 22009771
info@shag-stuttgart.de

Milena Landenberger

Milena Landenberger
Dipl. Immobilienökonomin (ADI)

Telefon +49 711 22009771
info@shag-stuttgart.de

Michelle Landenberger

Michelle Landenberger
Rechtsberatung

Telefon +49 711 22009771
info@shag-stuttgart.de

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